Unter­nehmen im Gesund­heit- und Pfle­ge­be­reich können nicht geimpfte Beschäf­tigte von der Arbeit frei­stellen. Das Arbeits­ge­richt Gießen hat mit einem Urteil im Rahmen einer einst­wei­ligen Verfü­gung die erste Entschei­dung zur einrich­tungs­be­zo­genen Impf­pflicht nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG getroffen. Deshalb ist diese Entschei­dung inter­es­sant. Sie weist den mögli­chen Weg, den die Arbeits­richter in...